AGB der Firma csp|computer service partner | Harald Kolbusch
1. Allgemeines – Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, mit der Maßgabe, dass der Zweck des Rechtsgeschäftes weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. b. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. c. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer und/oder Verbraucher. d. Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen csp | computer service partner | Harald Kolbusch, nachfolgend zur Vereinfachung csp genannt und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Unternehmers werden nur dann anerkannt, wenn csp ausdrücklich deren Geltung bestätigt hat. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Unternehmers die Leistung an den Unternehmer vorbehaltlos ausführen. 2. Angebot und Vertragsabschluss Angebotene Serviceleistungen beruhen auf Kostenanschlägen ohne Gewähr der Richtigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Annahmeerklärung des Kunden entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch csp erfolgt oder der Auftrag durch Leistung an den Kunden angenommen wird. 3. Preise – Zahlungsbedingungen Bei Leistung gegen Barzahlung ist der in der Rechnung ausgewiesene Betrag Zug-um-Zug gegen Übergabe der Ware bar zu entrichten. Ist die Leistung gegen Vorkasse vereinbart, erfolgt eine Auslieferung/Leistungserbringung nur, wenn der in der Rechnung ausgewiesene Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Erfolgt die Leistung gegen Rechnung, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Für die Berechnung von Serviceaufträgen, Standardservice und Netzwerkservice gilt die aktuelle Preisliste. Fahrtkosten werden gesondert aufgrund der jeweils einschlägigen Zonenpauschale berechnet. Serviceaufträge werden auf der Grundlage der tatsächlich aufgewendeten, notwendigen und als zweckmäßig erkannten Stunden bis zum erfolgreichen Abschluss des Servicegegenstandes abgerechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage treten, wofür es hierbei keiner besonderen Mitteilung an den Auftraggeber bedarf. Im Falle von Kostenüberschreitungen von mehr als 25% sowie im Fall der Unwirtschaftlichkeit ist jedoch das Einverständnis des Kunden zur Fortführung der Reparatur einzuholen. Sollten Angebote für Serviceleistungen, wie z. B . Reparaturen oder eine Begutachtung verlangt werden und deshalb eine Zerlegung des Stückes und eine Überprüfung der Einzelteile notwendig sein, so sind die uns dadurch erwachsenden Kosten einschließlich Demontagekosten sowie Entsendungskosten unseres Personals zu vergüten, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommen sollte. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 4. Zahlungsverzug Wir behalten uns vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, sowie ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. 5. L eistung, Leistungsumfang und Leistungsort Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung/Angebot. Für Softwarelizenzen gelten die Bestimmungen des Softwareherstellers, die in als Packungsbeilage oder innerhalb des gekauften Softwareprogramms abgerufen werden können. Bis zur Leistungserbringung sind geringfügig technische Änderungen/Verbesserungen gestattet. Insbesondere sind solche technischen Änderungen zulässig, die bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar waren und sich hinsichtlich des vereinbarten Leistungsumfangs zugunsten des Kunden auswirken. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Hardware- und Softwareprodukte sind grundsätzlich vom Kunden am Sitz der csp im Merzig abzuholen, es sei denn dass ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde. Falls der Kunde die Ware nicht zu der von uns angegebenen Leistungszeit abnimmt, können wir zusätzlich zu den gesetzlich bestimmten Rechten, (a) die Waren bis zur tatsächlichen Übergabe lagern, wodurch die Leistung als erbracht gilt und die angemessenen Lagerkosten (einschließlich Versicherung und Transport) dem Kunden berechnen, (b) die Waren an einen Dritten zum besten erzielbaren Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) den Kunden für Mindereinnahmen im Vergleich zu dem vom Kunden zu zahlenden Preis verlangen. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung. 6. L iefer- und Leistungsfristen Die im Angebot genannten Liefer- und Leistungsfristen sind „Circa Fristen“. Unwesentliche Überschreitungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz. Bei wesentlichen Überschreitungen der Liefer- und Leistungsfristen ist ein Verzug der csp ausgeschlossen, wenn der Kunde oder die vom Kunden eingeschaltete Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ihre Mitwirkungspflichten (siehe Abschnitt 9) uns gegenüber nicht rechtzeitig erfüllen. Bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs kann sich die Liefer- und Leistungsfrist in angemessenem Umfang verlängern. Wir sind berechtigt, Teil- oder Volllieferungen durchzuführen und zu verrechnen, sofern nicht einheitliche Lieferung vereinbart ist. 7. Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Wir teilen dem Kunden den Zeitpunkt mit, von dem ab dieser über die Ware verfügen kann. Diese Mitteilung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Kunde die hierzu üblicherweise notwendigen Maßnahmen treffen kann. 8. M itwirkungspflichten des Kunden Der Kunde wird auf unsere Anforderung alle erforderlichen technischen Daten, Spezifikationen, Anweisungen, Konfigurationen und Inhalte mitteilen, die zu unserer Leistungserbringung notwendig sind. Sofern für die Leistungserbringung Integrationsprodukte (Software, Hardware, etc.) des Kunden oder Dritter notwendig sind, stellt uns der Kunde diese Integrationsprodukte einschließlich der für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Nutzungslizenzen unentgeltlich während der Dauer des Vertrags zur Verfügung. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, uns alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu mitzuteilen, uns Zugang zu den Produkten zu gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Gewährleistungs- oder Serviceleistungen erstellt der Kunde Sicherungskopien von allen auf dem gewarteten Gerät vorhandenen Dateien und Programmen. 9. Abnahme Der Kunde verpflichtet sich, die zur Abnahme von Serviceleistungen erforderlichen Tests und Prüfungen sorgfältig und umfassend innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung durchzuführen und unverzüglich etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Geht csp innerhalb dieser Frist keine Abnahmeerklärung zu, gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen. 10. Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über (unbeschadet der Lieferung der Produkte und des Gefahrübergangs auf den Kunden). Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde für die sichere und ordentliche Aufbewahrung und Handhabung der gelieferten Waren verantwortlich. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Für Unternehmer gilt zusätzlich: Der Unternehmer ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr gemäß den nachfolgenden Bestimmungen weiterzuverkaufen. Bis die Rechte und das Eigentum an den Waren auf den Unternehmer übergehen, gelten folgende Vorschriften: Der Unternehmer soll die Produkte auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und anderen Schaden in dem Umfang versichern, die für diesen Geschäftstyp üblich sind und tritt alle Ansprüche gegen die Versicherung an csp ab. Wir sind berechtigt, jederzeit und ohne vorhergehende Ankündigung, sich den Besitz an den Waren soweit wie möglich wieder zu verschaffen und diese wieder zu verkaufen falls Umstände eintreten, die es für uns unzumutbar machen, an den angenommenen Auftrag gebunden zu bleiben, oder falls der Unternehmer eine geschuldete Leistung aus diesem Vertrag zum Fälligkeitszeitpunkt nicht erbringt. Zum Zwecke der Ausübung der in diesem Abschnitt gewährten Rechte erteilt der Unternehmer der csp, deren Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen das Recht und das Einverständnis auf sicheren und unbegrenzten Zugang zu den Betriebsgelände und den Geschäftsräumen des Unternehmers und dessen Erfüllungsgehilfen während der Betriebszeiten. Für den Verkauf der Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr gilt: Der Unternehmer verpflichtet sich, die Waren nur unter einem verlängerten Eigentumsvorbehalt unter Anwendung dieser Bestimmungen gegenüber dem Käufer weiterzuverkaufen. Der Unternehmer tritt an csp alle Rechte und Titel, die der Unternehmer jetzt oder zukünftig in und an den Waren und deren Weiterverarbeitungen besitzt, in den Umfang ab, der dem Wert der Waren entspricht und stimmt zu, alle Dokumente zu unterzeichen, und alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Abtretung durchzuführen. Jeder Verkauf der Waren durch den Unternehmer erfolgt als Vertreter der csp und die Erträge aus diesem Verkauf werden Eigentum der csp und werden als Treuhänder für csp in den Umfang verwaltet, der dem Wert der Waren entspricht. Der Unternehmer hat das Recht, die Erträge aus dem Verkauf einzuziehen solange nicht csp dieses Recht widerruft. Wir sind zu dem Widerruf jederzeit berechtigt. 11. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt für Verbraucher 24 Monate und für Unternehmer ein Jahr jeweils beginnend mit Ablieferung bzw. bei Serviceleistungen mit Abnahme, soweit keine längere Gewährleistung auf der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Für Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft csp keine Gewährleistungspflicht. Im Falle von Mängeln sind wir zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstands oder zur Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Hierzu ist uns die Untersuchung der Produkte zu ermöglichen. Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlschlagen sind, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) zu verlangen. Bei einer nur unerheblichen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ist der Käufer Unternehmer gilt als Beschaffenheit der Ware grundsächlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 12. Service Reaktionszeiten für Serviceleistungen (z.B. Support, Schulung, etc) sind nicht vereinbart, es sei denn die Parteien treffen schriftlich eine andere Vereinbarung. In diesem Fall können die Reaktionszeiten im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort) variieren. 13. Haftung Wir haften nicht für Schäden, einschließlich aber nicht beschränkt auf unmittelbare und mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Kosten, Auslagen oder Schadensersatzansprüche anderer Art unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage, einschließlich Delikt, positiver Vertragsverletzung oder Gewährleistung, die durch oder im Zusammenhang mit der Benutzung der Waren beim Kunden entstehen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet csp nur, wenn der Anwender die Daten gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 9 sowie in anwendungsadäquaten Intervallen auf externen Datenträgern sichert. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten der csp verursacht worden sind, die den Hauptzweck dieses Vertrags gefährden. Im Fall der schuldhaften Verletzung von Hauptpflichten durch csp ist die Haftung auf solche Schäden und auf den Umfang begrenzt, den csp typischerweise auf Grundlage der uns zur Zeit des Vertragsschlusses bekannten Umstände hätte voraussehen können. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Angestellte und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der csp. Die gesetzlich zwingende Haftung für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, für zugesicherte Eigenschaften bei Gefahrübergang sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. 14. Da tenschutz Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung und leiten die für diesen Zweck erforderlichen Daten ggf. an Dienstleister weiter. Zum Zweck der eigenen Kreditprüfung rufen wir ggf. Bonitätsinformationen der SCHUFA, etc. ab. 15. Anwendbares Recht Es gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Merzig/Saar, Deutschland, vereinbart. 16. Sa lva torische Klausel / Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Von diesen AGBs abweichende Einzelvereinbarungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform.
© csp|computer service partner | Harald Kolbusch | Stand Januar 2013
|